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# ADR-002 – Übungskern vor Anpassung
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## Problem
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Bestandsübungen wurden teilweise in gewünschte Kompetenzraster umgedeutet.
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## Entscheidung
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Zuerst tatsächlichen Übungskern und sichtbare Fähigkeiten bestimmen. Änderungen nur bei konkreter Auffälligkeit.
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## Konsequenz
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U07/U06 bleiben Wahrnehmungs-/Körpererfahrungen und werden nicht zu Handlungstrainings umgebaut.
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