# ADR-002 – Übungskern vor Anpassung ## Problem Bestandsübungen wurden teilweise in gewünschte Kompetenzraster umgedeutet. ## Entscheidung Zuerst tatsächlichen Übungskern und sichtbare Fähigkeiten bestimmen. Änderungen nur bei konkreter Auffälligkeit. ## Konsequenz U07/U06 bleiben Wahrnehmungs-/Körpererfahrungen und werden nicht zu Handlungstrainings umgebaut.