377 B
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ADR-002 – Übungskern vor Anpassung
Problem
Bestandsübungen wurden teilweise in gewünschte Kompetenzraster umgedeutet.
Entscheidung
Zuerst tatsächlichen Übungskern und sichtbare Fähigkeiten bestimmen. Änderungen nur bei konkreter Auffälligkeit.
Konsequenz
U07/U06 bleiben Wahrnehmungs-/Körpererfahrungen und werden nicht zu Handlungstrainings umgebaut.