855 B
855 B
ADR-002 - Tatsächlicher Übungskern vor Raster und Anpassung
Kontext
Mehrfach bestand die Gefahr, erprobte Übungen in ein vorgegebenes Kompetenz- oder Progressionsraster zu pressen. Dadurch wurden Wahrnehmungsübungen fälschlich zu Handlungsübungen umgedeutet.
Entscheidung
Zuerst wird der tatsächliche Übungskern bewertet: Was erleben, lernen oder zeigen Teilnehmerinnen in der bestehenden Übung tatsächlich? Erst danach erfolgt die Zuordnung zu Kompetenzen und Einheiten.
Konsequenzen
- U07 bleibt eine körperlich-räumliche Wahrnehmungs- und Erfahrungssituation.
- U06 bleibt eine soziale und verbale Verdichtung mit Gruppen- und Abwertungsdruck.
- Anpassungen erfolgen nur bei konkreten Sicherheits-, Passungs- oder Durchführungsproblemen.
- Es werden keine künstlichen Fortsetzungen wie „Bedrängnis III“ konstruiert.