# ADR-002 - Tatsächlicher Übungskern vor Raster und Anpassung ## Kontext Mehrfach bestand die Gefahr, erprobte Übungen in ein vorgegebenes Kompetenz- oder Progressionsraster zu pressen. Dadurch wurden Wahrnehmungsübungen fälschlich zu Handlungsübungen umgedeutet. ## Entscheidung Zuerst wird der tatsächliche Übungskern bewertet: Was erleben, lernen oder zeigen Teilnehmerinnen in der bestehenden Übung tatsächlich? Erst danach erfolgt die Zuordnung zu Kompetenzen und Einheiten. ## Konsequenzen - U07 bleibt eine körperlich-räumliche Wahrnehmungs- und Erfahrungssituation. - U06 bleibt eine soziale und verbale Verdichtung mit Gruppen- und Abwertungsdruck. - Anpassungen erfolgen nur bei konkreten Sicherheits-, Passungs- oder Durchführungsproblemen. - Es werden keine künstlichen Fortsetzungen wie „Bedrängnis III“ konstruiert.