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ADR-002 - Tatsächlicher Übungskern vor Raster und Anpassung

Kontext

Mehrfach bestand die Gefahr, erprobte Übungen in ein vorgegebenes Kompetenz- oder Progressionsraster zu pressen. Dadurch wurden Wahrnehmungsübungen fälschlich zu Handlungsübungen umgedeutet.

Entscheidung

Zuerst wird der tatsächliche Übungskern bewertet: Was erleben, lernen oder zeigen Teilnehmerinnen in der bestehenden Übung tatsächlich? Erst danach erfolgt die Zuordnung zu Kompetenzen und Einheiten.

Konsequenzen

  • U07 bleibt eine körperlich-räumliche Wahrnehmungs- und Erfahrungssituation.
  • U06 bleibt eine soziale und verbale Verdichtung mit Gruppen- und Abwertungsdruck.
  • Anpassungen erfolgen nur bei konkreten Sicherheits-, Passungs- oder Durchführungsproblemen.
  • Es werden keine künstlichen Fortsetzungen wie „Bedrängnis III“ konstruiert.