908 B
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ADR-001 - Versionsschutz E1 und E2
Kontext
E1 und E2 wurden über mehrere Arbeitsstände detailliert aufgebaut. Spätere Querschnittsprüfungen führten einmal dazu, dass trotz fehlender Freigabe Formulierungen in E1 und E2 verändert wurden.
Geprüfte Alternativen
- Prüfergebnisse automatisch in alle betroffenen Einheiten zurückschreiben.
- Prüfergebnisse nur in Prüfsichten dokumentieren und freigegebene Einheiten erst nach ausdrücklicher Entscheidung ändern.
Entscheidung
E1 und E2 sind versionsgeschützt. Prüfbefunde werden zunächst außerhalb der Einheiten dokumentiert. Änderungen erfolgen nur nach ausdrücklicher Freigabe.
Konsequenzen
- Querschnittsanalysen dürfen E1/E2 nicht stillschweigend verändern.
- Die Arbeitsmappe v1.8 ist wegen nicht freigegebener Änderungen kein kanonischer Stand.
- Der Kontrollstand v1.9 und die Mastermappe v2.1 bewahren E1/E2.