# ADR-001 - Versionsschutz E1 und E2 ## Kontext E1 und E2 wurden über mehrere Arbeitsstände detailliert aufgebaut. Spätere Querschnittsprüfungen führten einmal dazu, dass trotz fehlender Freigabe Formulierungen in E1 und E2 verändert wurden. ## Geprüfte Alternativen 1. Prüfergebnisse automatisch in alle betroffenen Einheiten zurückschreiben. 2. Prüfergebnisse nur in Prüfsichten dokumentieren und freigegebene Einheiten erst nach ausdrücklicher Entscheidung ändern. ## Entscheidung E1 und E2 sind versionsgeschützt. Prüfbefunde werden zunächst außerhalb der Einheiten dokumentiert. Änderungen erfolgen nur nach ausdrücklicher Freigabe. ## Konsequenzen - Querschnittsanalysen dürfen E1/E2 nicht stillschweigend verändern. - Die Arbeitsmappe v1.8 ist wegen nicht freigegebener Änderungen kein kanonischer Stand. - Der Kontrollstand v1.9 und die Mastermappe v2.1 bewahren E1/E2.