Gewaltschutzkurs-Frauen/docs/06_entscheidungen/ADR-004_GEGENWEHR_EVIDENZ_UND_KEINE_SCHULDZUWEISUNG.md

852 B

ADR-004 - Gegenwehr evidenzbasiert vermitteln, ohne Schuldzuweisung

Kontext

Der Mythos, Nicht-Wehren verbessere grundsätzlich die Überlebenschance bei Vergewaltigung, widerspricht der Forschungslage. Gleichzeitig darf die Wirksamkeit von Gegenwehr nicht in eine moralische Pflicht umschlagen.

Entscheidung

Kursbotschaft:

Aktive verbale, körperliche und fluchtbezogene Gegenwehr erhöht nach der Forschung die Chance, dass eine Vergewaltigung nicht vollendet wird. Daraus folgt keine Pflicht zur Gegenwehr und keine Schuldzuweisung bei Nicht-Gegenwehr.

Konsequenzen

  • Gegenwehr wird ermutigt und praktisch vorbereitet.
  • Erstarren, Beschwichtigen, verzögerte Reaktion oder Nicht-Handeln sind keine Zustimmung und kein Versagen.
  • Die Botschaft wird in E3 eingeführt und vor hohen sexualisierten Zwangslagen erneut aufgegriffen.