852 B
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ADR-004 - Gegenwehr evidenzbasiert vermitteln, ohne Schuldzuweisung
Kontext
Der Mythos, Nicht-Wehren verbessere grundsätzlich die Überlebenschance bei Vergewaltigung, widerspricht der Forschungslage. Gleichzeitig darf die Wirksamkeit von Gegenwehr nicht in eine moralische Pflicht umschlagen.
Entscheidung
Kursbotschaft:
Aktive verbale, körperliche und fluchtbezogene Gegenwehr erhöht nach der Forschung die Chance, dass eine Vergewaltigung nicht vollendet wird. Daraus folgt keine Pflicht zur Gegenwehr und keine Schuldzuweisung bei Nicht-Gegenwehr.
Konsequenzen
- Gegenwehr wird ermutigt und praktisch vorbereitet.
- Erstarren, Beschwichtigen, verzögerte Reaktion oder Nicht-Handeln sind keine Zustimmung und kein Versagen.
- Die Botschaft wird in E3 eingeführt und vor hohen sexualisierten Zwangslagen erneut aufgegriffen.