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# ADR-002 - Tatsächlicher Übungskern vor Raster und Anpassung
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## Kontext
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Mehrfach bestand die Gefahr, erprobte Übungen in ein vorgegebenes Kompetenz- oder Progressionsraster zu pressen. Dadurch wurden Wahrnehmungsübungen fälschlich zu Handlungsübungen umgedeutet.
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## Entscheidung
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Zuerst wird der tatsächliche Übungskern bewertet: Was erleben, lernen oder zeigen Teilnehmerinnen in der bestehenden Übung tatsächlich? Erst danach erfolgt die Zuordnung zu Kompetenzen und Einheiten.
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## Konsequenzen
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- U07 bleibt eine körperlich-räumliche Wahrnehmungs- und Erfahrungssituation.
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- U06 bleibt eine soziale und verbale Verdichtung mit Gruppen- und Abwertungsdruck.
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- Anpassungen erfolgen nur bei konkreten Sicherheits-, Passungs- oder Durchführungsproblemen.
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- Es werden keine künstlichen Fortsetzungen wie „Bedrängnis III“ konstruiert.
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