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# ADR-001 - Versionsschutz E1 und E2
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## Kontext
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E1 und E2 wurden über mehrere Arbeitsstände detailliert aufgebaut. Spätere Querschnittsprüfungen führten einmal dazu, dass trotz fehlender Freigabe Formulierungen in E1 und E2 verändert wurden.
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## Geprüfte Alternativen
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1. Prüfergebnisse automatisch in alle betroffenen Einheiten zurückschreiben.
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2. Prüfergebnisse nur in Prüfsichten dokumentieren und freigegebene Einheiten erst nach ausdrücklicher Entscheidung ändern.
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## Entscheidung
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E1 und E2 sind versionsgeschützt. Prüfbefunde werden zunächst außerhalb der Einheiten dokumentiert. Änderungen erfolgen nur nach ausdrücklicher Freigabe.
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## Konsequenzen
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- Querschnittsanalysen dürfen E1/E2 nicht stillschweigend verändern.
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- Die Arbeitsmappe v1.8 ist wegen nicht freigegebener Änderungen kein kanonischer Stand.
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- Der Kontrollstand v1.9 und die Mastermappe v2.1 bewahren E1/E2.
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