358 B
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ADR-004 – Gegenwehr evidenzbasiert und ohne Victim-Blaming
Entscheidung
Aktive verbale, körperliche und fluchtbezogene Gegenwehr erhöht die Chance, dass eine Vergewaltigung nicht vollendet wird. Daraus folgt keine Pflicht und keine Schuldzuweisung.
Konsequenz
Die Botschaft wird in E3 eingeführt und vor hohen Zwangslagen erneut aufgegriffen.